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Wie hoch soll der Mieterlass wegen Corona ausfallen? Der Nationalrat präsentiert einen neuen Vorschlag. Keystone

Nationalratskommission fordert Mieterlass von 60 Prozent

Der Streit um einen Corona-Mieterlass für Geschäfte geht in eine neue Runde: Die Nationalratskommission lehnt den Vorschlag des Ständerats ab und lanciert ihrerseits einen neuen Vorschlag für einen teilweisen Mieterlass.

Wie hoch soll der Mieterlass wegen Corona ausfallen? Der Nationalrat präsentiert einen neuen Vorschlag. Keystone

Veröffentlicht am: 13.05.2020 – 12.10 Uhr

Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Wirtschaftskommission der grossen Kammer (WAK) eine Motion beschlossen, die sich an die Formulierung des Ständerats anlehnt, jedoch andere Limiten vorsieht. So sollen Geschäftsbetreiber ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete schulden, wobei eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten soll. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen.

Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten - falls sie keine einvernehmliche Lösung finden müssen sie allenfalls vor Gericht ziehen.

Erster Kompromissvorschlag abgelehnt

Die Mehrheit ist weiterhin der Ansicht, es brauche eine Lösung, um die Umsatzausfälle von Mieterinnen und Mietern von Geschäftsräumen aufzufangen und Arbeitslosigkeit, Konkurse und Prozessrisiken abzuwenden, wie es in der Mitteilung heisst. Die Minderheit lehne die Motion ab, weil sie die vorgesehene Lösung als Eingriff in privatrechtliche Verträge betrachtet und die Eigentumsgarantie der Bundesverfassung verletzt sieht.

Die ursprüngliche Motion der Nationalratskommission, die für vom Bundesrat geschlossene Betriebe eine Mietzinsreduktion um 70 Prozent verlangt hatte, passte der Ständerat in der ausserordentlichen Session stark an. Er sieht für Kleinbetriebe einen Mieterlass von je maximal 5000 Franken für zwei Monate vor. Diese Regel würde für Bruttomieten bis maximal 8000 Franken gelten - was über 80 Prozent der Betriebe betrifft.

Diese Änderungen lehnt die Nationalratskommission jedoch mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Konsens herrscht darüber, dass der Bundesrat für Vermieter einen Härtefallfonds schaffen soll, die wegen der Mietausfälle in ihrer Existenz bedroht sind. Bereits getroffene Absprachen zwischen Mietern und Vermietern sollen zudem gültig bleiben. Der neue Vorschlag wird voraussichtlich in der Sommersession beraten werden.

«Seltene Blamage»

Betroffene warten seit Monaten auf ein klares Zeichen aus Bundesbern. Zuerst war eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Taskforce mit sämtlichen Parteien bei der Lösungssuche gescheitert. Dann gab es auch an der ausserordentlichen Session von vergangener Woche keine Einigung.

Das bezeichnete SP-Präsident und -Ständerat Christian Levrat (FR) als «seltene Blamage». Es sei peinlich, eine Sondersession einzuberufen und es nicht zu schaffen, Lösungen im Mietstreit zu präsentieren.

Ob mit oder ohne politische Lösung: Die Frage der Geschäftsmieten dürfte noch die Gerichte beschäftigen. Das Bundesgericht hat sich in betreffenden Fragen noch nicht geäussert. Das könnte auch noch Jahre so bleiben.


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