28 Jahre ist es her, seit die Frauen in der Schweiz erstmals zu einem Streik aufgerufen haben. Wenn sie es heute wieder tun, muss einem das schwer zu denken geben. Und zwar deshalb, weil die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die 1981 in der Bundesverfassung festgeschrieben worden ist, weder 1991 noch heute wirklich überall gegeben ist.
Chancengleichheit ist die Grundlage für das Funktionieren unserer liberalen Gesellschaft in allen Bereichen. Frauen und Männer sollen ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten können. Den Rahmen dafür bilden die gemeinschaftlichen Regeln. Doch nur indem diese Regeln schriftlich fixiert sind, ist es noch nicht getan. Denn deren Einhaltung ist leider noch nicht überall garantiert. Eine zentrale Forderung der Frauenbewegung – wobei es hier vielmehr um das Einfordern eines verbrieften Rechts geht – ist jener nach Lohngleichheit: Für gleichwertige Arbeit muss es gleichen Lohn geben. Ob die Leistung von einer Frau oder einem Mann erbracht wird, ist unerheblich.
Unerklärbare Lohnunterschiede
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