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Am 12. September 2017 reichte Meret Schneider (Zweit von links) die Initiative ein. Archivfoto: PD

Primaten-Initiative von Meret Schneider doch zulässig

Die von Meret Schneider (Grüne Uster) im Kanton Baselstadt mitinitiierte Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» ist nicht vom Tisch.

Am 12. September 2017 reichte Meret Schneider (Zweit von links) die Initiative ein. Archivfoto: PD

Veröffentlicht am: 23.01.2019 – 21.22 Uhr

Das baselstädtische Kantonsparlament hatte die Volksinitiative « Grundrechte für Primaten » für rechtlich unzulässig erklärt (wir berichteten). Nun hat das Verfassungsgericht eine Beschwerde gutgeheissen.

Lanciert hatte das kantonale Volksbegehren die « Denkfabrik » Sentience Politics, in deren Geschäftsleitung die Ustermer Gemeinderätin Meret Schneider (Grüne) sitzt. Die nötigen 3000 Unterschriften waren rasch gesammelt. Die Initianten begründen ihr Volksbegehren mit der ihrer Ansicht nach ungenügenden schweizerischen Tiergesetzgebung, die Forschung an Primaten unter teils qualvollsten Bedingungen zulasse.

Das fünfköpfige Basler Gericht hält in seinem 14-seitigen Urteil fest, dass das Zivilrecht Bundessache ist und daneben für kantonales Zivilrecht kaum Spielraum besteht. Tierschutz, Tierhaltung und Tierversuche habe der Bund abschliessend geregelt; kantonale Volksbegehren müssten diesen Rahmen respektieren.

Staatsintern strenger möglich

Allfällige kantonale Grundrechte dürften das Bundesrecht nicht mit strengeren Regeln für Private im Umgang mit Tieren ergänzen. Das kantonale Gericht sieht jedoch einen bundesrechtskonformen Bereich auf Kantonsebene: Ein Kanton dürfe « in Bezug auf seine eigenen Organe einen strengeren Tierschutz einführen » .

Das beträfe Kanton und Gemeinden sowie öffentliche Spitäler und Universität. Bei der Uni wären Primaten-Grundrechte indes mit der durch die Bundesverfassung garantierten Forschungsfreiheit abzuwägen. Die Uni Basel hält laut Regierung heute keine Primaten, aber einschlägiger Forschungsbedarf könne in Zukunft entstehen.

Hingegen sei der Zoologische Garten in Basel eine private Institution; daher würde die Initiative diesen nicht betreffen. Dasselbe gilt für private Unternehmen, die Primaten halten. Hiermit widerspricht das Gericht Aussagen eines Positionspapiers der Initianten.

Rechtliches Neuland

Die ganze bisherige « Grundrechtslehre beruht auf einer anthropologischen Konzeption » . Primaten-Grundrechte wären daher eine « rechtliche Innovation » .

Unter dem Strich bilanziert das Gericht, der Initiative komme « eine bloss eingeschränkte Bedeutung zu » . Einer Subjektivierung von Tierrechten käme dennoch eine « beträchtliche symbolische Bedeutung mit Impulswirkung » zu. Die Unterzeichnenden stünden deshalb wohl trotz all den Einschränkungen noch hinter dem Begehren.

 

Parlamentarische Bedenken

Der baselstädtische Grosse Rat hatte die Initiative am 10. Januar mit 75 gegen eine Stimme bei 22 Enthaltungen für unzulässig erklärt. Die Ratslinke hatte den Zulässigkeits-Entscheid wegen Unschärfen schon damals dem Verfassungsgericht übertragen wollen, kam aber nicht durch.

Die Basler Regierung hatte mit Verweis auf das Bundesrecht gegen das Begehren argumentiert. Die Initianten wollten explizit weiter gehen als der klassische Tierschutz, sagte Justizdirektor Baschi Dürr (FDP).

Die Initiative wurde überdies neben rechtlichen auch aus wirtschaftlichen Gründen bekämpft: Laut LDP hätte sie « verheerende Folgen für den Life Sciences-Standort » . Ähnlich sah das die Regierung.

Nach Regierungsangaben haben Tierversuche im Stadtkanton an Bedeutung verloren: Die Universität Basel habe nie an Primaten geforscht und Novartis habe die Primatenhaltung per Ende 2016 geschlossen. Roche will diesen Schritt im ersten Quartal 2019 ebenfalls vollziehen, wie beim Konzern zu erfahren war.


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