Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes per 1. Januar 2018 wurde den Gemeinden eine genügende Rechtsgrundlage zur Erhebung von Gebühren entzogen. Dieser Zustand verpflichtet die Gemeinde Hittnau, eine neue Gebührenverordnung zu den Grundzügen der Gebührenerhebung und die Grundsätze der Bemessung für die Verrechnung von Leistungen durch die Gemeindeversammlung genehmigen zu lassen.
Diese rechtliche Lücke wurde an der Gemeindeversammlung von heute Abend geschlossen: Die 32 anwesenden Stimmberechtigten haben einer neuen Gebührenverordnung zu den Grundzügen der Gebührenerhebung und die Grundsätze der Bemessung für die Verrechnung von Leistungen einstimmig zugestimmt. Bericht folgt.
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