Die Sozialpartner in der Landwirtschaft haben sich in der Lohnrunde auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 65 Franken im Monat geeinigt. Damit verdienen landwirtschaftliche Angestellte ab 2023 mindestens 3385 Franken im Monat. Entsprechend steigen auch die höheren Löhne.
Die Lohnverhandlungen brauchten zwei Anläufe, wie die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (Abla) mit Sitz in Freudwil bei Uster mitteilte.
Die Arbeitgeber machten demnach ein schlechtes Landwirtschaftsjahr, die Teuerung und nach wie vor zu tiefe Produktepreise für eine Verweigerung von Lohnerhöhungen geltend.
Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit
Die Arbeitnehmerseite führte ebenfalls die Teuerung ins Feld, allerdings als Argument für eine Lohnerhöhung. Zudem würden die Bauern jedes Jahr über schlechte Erträge klagen, selbst wenn diese gut seien. Den harten Preiskampf mit den grossen Detailhändlern räumte sie zwar ein, wollten aber nicht, dass er auf dem Buckel der Angestellten ausgetragen wird.
Als nächsten Schritt will die Abla sich für die Überarbeitung des Muster-Normalarbeitsvertrags (NAV) der Branche einsetzen. Dabei bezeichnet sie den St. Galler NAV mit einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 55 auf 49,5 Stunden als beispielhaft. Im weiteren strebt der Verband einen Mindestlohn von 3500 Franken im Monat an.
Die Abla vertritt Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben arbeiten. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in verwandten Branchen wie etwa Landi-Mitarbeiter.
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