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In Zukunft soll die Durchführungsstelle Zusatzleistungen von der SVA Zürich geführt werden. Archivfoto: Monika Cadosch

Bubikon prüft Zusammenarbeit mit SVA Zürich

Bisher hatte Bubikon eine eigene Durchführungsstelle Zusatzleistungen zur AHV/IV. Sie betreut derzeit 125 Fälle. Im Mai 2022 stellte die Abteilung Soziales ein Antrag auf eine Stellenerhöhung um 20 Prozent.

In Zukunft soll die Durchführungsstelle Zusatzleistungen von der SVA Zürich geführt werden. Archivfoto: Monika Cadosch

Veröffentlicht am: 28.10.2022 – 12.39 Uhr

Der Gemeinderat nahm dies zum Anlass, Auslagerungsszenarien zu prüfen. Im Juli 2022 lagen die Ergebnisse der Analysen vor. Die Fallkosten der eigenen Durchführungsstelle belaufen sich auf 1200 Franken pro Fall.

80'000 Franken sparen

Das günstigste Angebot für das Führen der Durchführungsstelle ist von der SVA Zürich. Bis Ende 2023 rechnet sie 520 Franken pro Fall. Darüber hinaus nur noch 490 Franken. Der Gemeinderat rechnet, dass auf diese Weise 80'000 Franken jährlich gespart werden können.

Der Gemeinderat will nun die Aufgabe an die SVA Zürich auslagern. Dies kommt jedoch zum Preis, dass eine persönliche Beratung in Fragen der Zusatzleistungen vor Ort nicht mehr möglich ist. Eventuell könnte diese jedoch bei der SVA in Zürich stattfinden.

Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt das Geschäft zur Annahme. Am 7. Dezember wird die Gemeindeversammlung über die Vorlage entscheiden. (gap)


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