Auch Juristensprache kann ruppig sein – man muss nur zwischen den Zeilen lesen. In den beiden Urteilen, die der Bezirksrat Uster zur Genehmigung der Mehrkosten des Loorenprojekts und zur Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- und Haldenbachs als gebundene Ausgaben gesprochen hat, finden sich jedenfalls genügend schmerzhafte Spitzen.
Qualifikationen wie «zumindest fraglich», «mangels rechtsgenügender Begründung», «willkürlich» oder «nicht nachvollziehbar bis unredlich» sitzen. Ebenso dass der Bezirksrat die Frage in den Raum wirft, «ob damals die Kosten unter Nichtberücksichtigung vorhersehbarer Ausgaben bewusst niedrig gehalten worden sind um die Vorlage eher durchzubringen.»
Diese Scherben sind auch eine Chance
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