Die Vision eines grossen Dorfplatzes in Illnau beschäftigt die Politik in der Stadt Illnau-Effretikon seit bald 20 Jahren – und wird es auch weiterhin tun. Bereits 2015 hatte das Baurekursgericht nach einem Veto des Zürcher Heimatschutzes die dazu nötige Entlassung des alten Landihauses an der Usterstrasse 23 aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte verhindert. Nun droht sich diese Geschichte zu wiederholen.
Nachdem die Bevölkerung Ende 2020 den Wunsch nach einem grossen Dorfplatz an der Urne mit einer Zustimmung von 55 Prozent bekräftigt hatte, hat der Stadtrat in diesem Sommer das Gebäude erneut aus dem Inventar entlassen. Und erneut hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs eingelegt.
In einer Medienmitteilung schreibt der Heimatschutz, dass «das archetektonisch wertvolle Landihaus aus dem Jahr 1928 gemäss kantonalem Recht zu schützen ist.» Es gebe keinen Anlass, von den früheren Urteilen abzuweichen. Der Ball liegt nun wieder beim Baurekursgericht. (mmu)
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