Der Verein « Wald digital » hat gegen den 5G-Antennen-Ausbau neben dem Schwimmbad im Zentrum von Wald Rekurs eingereicht. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat diesen Rekurs nun teilweise gutgeheissen, wie der Verein in einer Mitteilung schreibt.
Damit wird der Beschluss des Gemeinderates vom 8. November 2021 aufgehoben und zur weiteren Abklärungen an den Gemeinderat zurückgewiesen.
Technische Details klären
Dieser muss sich gemäss Urteil noch einmal mit den technischen Spezifikationen auseinandersetzen. Die Gerichtskosten von 4700 Franken werden je zur Hälfte von der Gemeinde Wald und der Swisscom getragen.
Zudem müsse die Swisscom den Beschwerdeführern 1700 Franken Umtriebsentschädung bezahlen. Wann sich der Gemeinderat von Wald erneut mit dieser 5-G-Antenne beschäftigt, ist gemäss Auskunft des Bauauschusses von Wald noch offen. (nä)
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