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Feuern im Wald: im Kanton Zürich vorläufig nicht mehr erlaubt. Symbolfoto: Sabina Bobst

Kanton Zürich verhängt Feuerverbot im Wald

Im Wald und in Waldesnähe darf im Kanton Zürich ab Donnerstagmittag nicht mehr gefeuert werden.

Feuern im Wald: im Kanton Zürich vorläufig nicht mehr erlaubt. Symbolfoto: Sabina Bobst

Veröffentlicht am: 21.07.2022 – 09.39 Uhr

Im Kanton Zürich gilt laut einer Mitteilung der Baudirektion ab Donnerstagmittag im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ein Feuerverbot. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, ist es zudem verboten, im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt Feuerwerk abzufeuern oder Brauchtumsfeuer zu entfachen. Gemäss aktueller Lagebeurteilung werde das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August nicht grundsätzlich verboten, wobei die Baudirektion zu sorgfältigem Umgang aufruft.

Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen.  Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot laut Mitteilung nicht. Die Baudirektion mahnt jedoch auch dabei zur Vorsicht.

Das Feuerverbot in Waldesnähe bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird laut Baudirektion erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Gemeinden können bei besonderer Gefahrenlage auf ihrem Territorium jederzeit ein allgemeines Feuerverbot anordnen. (zim)


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