nach oben

Anzeige

Das erste Hauptgebäude des ehemaligen Kreisspitals Rüti wurde um 1900 gebaut. Foto: Matthias Müller

Antrag für Auflösung des Zweckverbandes

Der Zweckverband Ehemaliges Kreisspital Rüti, der von den Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon und Rüti getragen wird, dient heute ausschliesslich dem Erhalt der Liegenschaften des Spitalareals in Rüti. Nach Meinung der Gemeindevorstände aller Verbandsgemeinden soll er nun aufgelöst werden.

Das erste Hauptgebäude des ehemaligen Kreisspitals Rüti wurde um 1900 gebaut. Foto: Matthias Müller

Veröffentlicht am: 01.07.2022 – 08.24 Uhr

In absehbarer Zeit gibt es keine gemeinsamen Aufgaben mehr, welche die Gemeinden auf diesem Areal erfüllen könnten oder müssten. Dies schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Gleichzeitig zeichne sich ein grösserer Investitionsbedarf für die Erhaltung der teilweise denkmalgeschützten Gebäude ab.

Die Gemeinde Rüti habe Interesse daran, das ortsbildprägende Areal zu übernehmen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu entwickeln, wie sie weiter schreibt. Gemäss dem Raumentwicklungskonzept  ist vorgesehen, die bestehenden öffentlichen bzw. gesundheitspolitischen Aufgaben weiterzuführen und zu ergänzen. Die vorhandene historische Bausubstanz ist in Übereinstimmung mit den denkmalpflegerischen Vorgaben zu erhalten.

Immobilien sollen der Gemeinde übertragen werden

Dazu sollen im Zuge der Auflösung die Grundstücke, Mobilien und Immobilien des Zweckverbands auf die Gemeinde übertragen werden. Die Gemeinde entschädigt im Gegenzug die anderen Verbandsgemeinden nach dem in den Zweckverbandsstatuten festgesetzten Schlüssel. Die Liquidationsbestimmungen regeln die weiteren Details der Auflösung und Übertragung.

Unter anderem ist darin vorgesehen, dass die Gemeinde Rüti die anderen ehemaligen Verbandsgemeinden an einem allfälligen Verkaufsgewinn bei einem – allerdings nicht vorgesehen – Verkauf bis Ende 2027, zu beteiligen hätte. Der Entschädigung liegt eine neutrale Schätzung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zugrunde. 

Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dieser Vorlage am 25. September zuzustimmen. Die Abstimmungsunterlagen werden in der Woche 35 allen Stimmberechtigten zugestellt und sind auch auf der Gemeinde-Website einsehbar. (zo)


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige