In absehbarer Zeit gibt es keine gemeinsamen Aufgaben mehr, welche die Gemeinden auf diesem Areal erfüllen könnten oder müssten. Dies schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Gleichzeitig zeichne sich ein grösserer Investitionsbedarf für die Erhaltung der teilweise denkmalgeschützten Gebäude ab.
Die Gemeinde Rüti habe Interesse daran, das ortsbildprägende Areal zu übernehmen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu entwickeln, wie sie weiter schreibt. Gemäss dem Raumentwicklungskonzept ist vorgesehen, die bestehenden öffentlichen bzw. gesundheitspolitischen Aufgaben weiterzuführen und zu ergänzen. Die vorhandene historische Bausubstanz ist in Übereinstimmung mit den denkmalpflegerischen Vorgaben zu erhalten.
Immobilien sollen der Gemeinde übertragen werden
Dazu sollen im Zuge der Auflösung die Grundstücke, Mobilien und Immobilien des Zweckverbands auf die Gemeinde übertragen werden. Die Gemeinde entschädigt im Gegenzug die anderen Verbandsgemeinden nach dem in den Zweckverbandsstatuten festgesetzten Schlüssel. Die Liquidationsbestimmungen regeln die weiteren Details der Auflösung und Übertragung.
Unter anderem ist darin vorgesehen, dass die Gemeinde Rüti die anderen ehemaligen Verbandsgemeinden an einem allfälligen Verkaufsgewinn bei einem – allerdings nicht vorgesehen – Verkauf bis Ende 2027, zu beteiligen hätte. Der Entschädigung liegt eine neutrale Schätzung der Zürcher Kantonalbank (ZKB) zugrunde.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dieser Vorlage am 25. September zuzustimmen. Die Abstimmungsunterlagen werden in der Woche 35 allen Stimmberechtigten zugestellt und sind auch auf der Gemeinde-Website einsehbar. (zo)
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