An der Gemeindeversammlung vom Juni 2021 genehmigten die Anwesenden die Einführung von Tempo 30 in den Quartieren von Turbenthal. Die Arbeiten für die Umsetzung wurden aufgenommen und mündeten in den von der Kantonspolizei verfügten Verkehrsanordnungen.
Dagegen wurde von Anwohnenden fristgerecht ein Rechtsmittel ergriffen. Wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt, hat sich bei dessen Behandlung gezeigt, dass die Gemeinde die im Zusammenhang mit der Einführung von Tempo 30 gemäss Strassengesetz vorgeschriebenen Verfahrensschritte nicht in der richtigen Reihenfolge eingehalten hat. Deshalb wird der Prozess nochmals ausgelöst.
Erneute Planauflage
Konkret würden die Pläne für die Zonen mit Tempo 30 im Dorf Turbenthal nochmals aufgelegt, schreibt die Gemeinde weiter. Die Bürgerinnen und Bürger haben während einer Frist von 30 Tagen die Möglichkeit, Einsprache gegen dieses Projekt in den Zonen Turbenthal Ost und Turbenthal West einzureichen. Die Abteilung Tiefbau und Werke wird diese Einsprachen beurteilen und dann dem Gemeinderat Antrag auf Festsetzung des Projekts «Tempo 30 in den Quartieren» stellen.
Der Gemeinderat entscheidet, ob und welche Einsprachen berücksichtigt werden, und erlässt einen Beschluss über die unterstützenden baulichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zonen.
Gegen diesen Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats besteht die Möglichkeit, Rekurs beim Baurekursgericht einzureichen. Gleichzeitig mit dem Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats wird laut der Mitteilung die Kantonspolizei eine neue dauernde Verkehrsanordnung erlassen, welche wiederum mit Rekurs bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich angefochten werden kann.
Sowohl für Rekurse beim Baurekursgericht gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderats als auch für Rekurse bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion gegen die Verkehrsanordnungen der Kantonspolizei besteht eine Rekursfrist von 30 Tagen. (mre)
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