Es ist eine Mitteilung, die viel Raum für Spekulationen lässt. « Vorzeitige Auflösung des Jagdpachtvertrages » lautet die Überschrift des Schreibens, das die Gemeinde Weisslingen kürzlich verschickte. Darin wird informiert, dass der Vertrag über das Revier 132, das momentan von der Jagdgesellschaft Weisslingen-Dettenried gepachtet wird, vorzeitig aufgelöst werde. Weiter heisst es: « Diverse unerfreuliche Umstände in den letzten Jahren haben gezeigt, dass es um diese Jagdgesellschaft nicht zum Besten bestellt ist. »
Im Kanton Zürich wird nach dem Reviersystem gejagt. In der Regel entsprechen die Jagdreviere den Gemeindegebieten, in denen von den politischen Gemeinden das Jagdrecht über einen Zeitraum von acht Jahren an eine Jagdgesellschaft verpachtet wird. Dies geschieht über eine Versteigerung. Jägerinnen und Jäger, die den Zuschlag für ein Revier erhalten, sind berechtigt, gegen Entrichtung eines Pachtzinses an den Kanton im betreffenden Gebiet zu jagen. Die Jagdgesellschaften verpflichten sich durch die Übernahme einer Pacht zu vielfältigen Leistungen wie beispielweise der Bestandeskontrolle des Wildes, der Rettung von Kitzen aus Mähwiesen, dem Schutz und Pflege der Lebensräume und der Hilfeleistung bei Wildunfällen.
Um welche Umstände es sich handelt und was genau damit gemeint ist, dass es um die Jagdgesellschaft «nicht zum Besten bestellt ist» steht im Schreiben nicht. Auch auf Anfrage will die Gemeinde Weisslingen keine weiteren Auskünfte geben, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
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