Hundefreiheit: Der Bezirksrat Hinwil hat eine Anordnung des Gemeinderates Rüti gekippt, die eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde im Rütiwald festgelegt hatte.
Begründet wird der Entscheid damit, dass die Gemeinde mit der getroffenen Anordnung kantonales Recht verletzt habe – insbesondere das kantonale Hundegesetz. Dieses sieht im Kanton Zürich keine Leinenpflicht in Waldgebieten für Hunde vor.
Das kantonale Hundegesetz überträgt den Gemeinden aber lediglich den Vollzug der Hundegesetzgebung. Auch wenn die Gemeinden im Rahmen des Vollzugs der Hundegesetzgebung befugt sei, Orte zu bezeichnen, an welchen Hunde an der Leine zu führen sind, setze eine solche Anordnung eine konkrete, aktuelle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit voraus. Diese sei aber in diesem Fall nicht gegeben. Der Bezirksrat Hinwil hob die Bestimmung in der kommunalen Polizeiverordnung ersatzlos auf.
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