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Die Kirche bleibt im Dorf, und das Haus an der Schalchenstrasse vorerst auch. Archivfoto: Monika Cadosch

Deshalb hat Wila den alten «Hirschen» nicht unter Schutz gestellt

Die Baukommission von Wila zieht ein Urteil des Baurekursgerichts nicht weiter. Aber sie legt dar, wieso das alte Haus an der Schalchenstrasse nicht im Inventar ist.

Die Kirche bleibt im Dorf, und das Haus an der Schalchenstrasse vorerst auch. Archivfoto: Monika Cadosch

Veröffentlicht am: 20.01.2022 – 12.39 Uhr

Es war ein Urteil, das Aufsehen erregte: Im Dezember entschied das Baurekursgericht, dass das Doppelhaus an der Schalchenstrasse 3 und 5 in Wila nicht abgerissen werden darf. Eine Immobilienfirma wollte dort ein Mehrfamilienhaus errichten.

Der ehemalige «Hirschen», die vielleicht älteste Gaststätte im Dorf, sei potenziell schützenswert und hätte inventarisiert werden müssen, kamen die Richter zum Schluss. Sie gaben damit dem Zürcher Heimatschutz recht, der zum Haus ein Gutachten in Auftrag gegeben hatte.

Die Grundstücke, auf denen das Doppelhaus steht, gehören der Immobilienfirma New Immoinvest AG. Diese hat bereits angekündigt, das Urteil weiterzuziehen.

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