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Die Stimmberechtigten entscheiden am Donnerstag über die neue Bau- und Zonenordnung, hier im Bild Oberschlatt. Archivfoto: Massimo Diana

Gemeinderat will keinen Mehrwertausgleich

Zuerst hat der Gemeinderat Schlatt 20 Prozent des Mehrwerts bei Auf- und Umzonungen abschöpfen wollen. Doch Detailabklärungen ergaben, dass der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag stünde.

Die Stimmberechtigten entscheiden am Donnerstag über die neue Bau- und Zonenordnung, hier im Bild Oberschlatt. Archivfoto: Massimo Diana

Veröffentlicht am: 22.10.2021 – 14.56 Uhr

Die Stimmberechtigten von Schlatt entscheiden an der Gemeindeversammlung vom Donnerstag über den kommunalen Mehrwertausgleich. Gemeinden können bis zu 40 Prozent des Mehrwerts bei Auf- und Umzonungen abschöpfen, wenn sie das wollen.

Wird zum Beispiel eine Industrie- neu einer Dienstleistungszone zugewiesen (Umzonung) oder sind in einer Wohnzone neu fünf- statt dreistöckige Gebäude zulässig (Aufzonung), ist das Grundstück mehr Wert. Darauf müsste der Grundeigentümer künftig eine Abgabe gemäss dem festgelegten Prozentsatz leisten – abzüglich 100‘000 Franken.

Wenige Parzellen betroffen

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