Die Stimmberechtigten von Schlatt entscheiden an der Gemeindeversammlung vom Donnerstag über den kommunalen Mehrwertausgleich. Gemeinden können bis zu 40 Prozent des Mehrwerts bei Auf- und Umzonungen abschöpfen, wenn sie das wollen.
Wird zum Beispiel eine Industrie- neu einer Dienstleistungszone zugewiesen (Umzonung) oder sind in einer Wohnzone neu fünf- statt dreistöckige Gebäude zulässig (Aufzonung), ist das Grundstück mehr Wert. Darauf müsste der Grundeigentümer künftig eine Abgabe gemäss dem festgelegten Prozentsatz leisten – abzüglich 100‘000 Franken.
Wenige Parzellen betroffen
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