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Alterswohnheim Wildbach führt Zertifikatspflicht ein

Veröffentlicht am: 30.09.2021 – 12.19 Uhr

Ab Montag, dem 4. Oktober 2021 müssen alle Besucherinnen und Besucher vom Alterswohnheim Am Wildbach, welche das 16. Altersjahr vollendet haben, ein Zertifikat und einen amtlichen Ausweis beim Haupteingang vorweisen. Besuche in den Zimmern sind ab 12 Jahren auf zwei Personen beschränkt.


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