Am 7. Dezember 2020 fand im Riedhus Russikon die Budget-Gemeindeversammlung statt. Dabei wurde ein Schutzkonzept zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus angewendet. Einer stimmberechtigten Person wurde der Zutritt zur Versammlung verwehrt, da sie sich weigerte, vorschriftsgemäss eine Gesichtsmaske zu tragen.
Die Gemeindeversammlung stimmte in der Folge den traktandierten Geschäften einstimmig oder mit einer Gegenstimme zu. Mit Beschluss vom 14. Januar 2021 wies der Bezirksrat Pfäffikon einen Rekurs der stimmberechtigten Person ab, mit dem die Aufhebung der Beschlüsse der Gemeindeversammlung sowie deren Wiederholung beantragt wurde.
Am 18. Februar 2021 hiess das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eine erhobene Beschwerde der stimmberechtigten Person teilweise gut, indem es entschied, dass die Verfahrenskosten vor dem Bezirksrat auf die Staatskasse genommen würden. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen.
Die stimmberechtigte Person gelangte daraufhin an das Bundesgericht. Mit Urteil vom 28. Juli 2021 wurde diese Beschwerde durch das Bundesgericht ebenfalls abgewiesen.
Die Gerichtskosten von CHF 500.00 muss die Person selbst bezahlen. Ebenfalls reichte die Person eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Gemeindeschreiber ein.
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat keine Untersuchung eingeleitet. Die entstandenen Verfahrenskosten wurden von der Staatskasse übernommen.
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