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Der Schaden durch das Feuer wird von der Stadtpolizei Zürich auf rund 120’000 Franken beziffert. , Die Notfunkanlage der Stadtpolizei auf der Waid kommt zum Einsatz, wenn der normale Polizeifunk ausfällt. , Das Obergericht hat in diesem Sommer das Urteil des Bezirksgerichts Hinwil bestätigt. Hochbauamt des Kantons Zürich

Notfunkanlage und Militärwagen angezündet – 3,5 Jahre Gefängnis

Ein Mann aus der linksextremen Szene muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er war an Brandanschlägen in Hinwil und Zürich beteiligt.

Der Schaden durch das Feuer wird von der Stadtpolizei Zürich auf rund 120’000 Franken beziffert. , Die Notfunkanlage der Stadtpolizei auf der Waid kommt zum Einsatz, wenn der normale Polizeifunk ausfällt. , Das Obergericht hat in diesem Sommer das Urteil des Bezirksgerichts Hinwil bestätigt. Hochbauamt des Kantons Zürich

Veröffentlicht am: 04.09.2021 – 09.48 Uhr

Der heute 32-jährige Schweizer war im Januar 2019 von der Polizei in seiner Wohnung in der Stadt Zürich verhaftet worden und sitzt seitdem im Gefängnis. Das Bezirksgericht Hinwil hatte den Mann im Januar 2020 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und zu einem Schadenersatz in Höhe von knapp einer Viertelmillion Franken verurteilt. Das Urteil ist kürzlich vom Zürcher Obergericht bestätigt worden.

Beim Anarchisten handelt es sich um einen Mann aus der linksextremen Szene. Er war beim Brandanschlag auf Armeefahrzeuge in der Logistikbasis in Hinwil im September 2015 involviert gewesen. Damals brannten neun Militärwagen aus, 23 Fahrzeuge wurden insgesamt beschädigt. Zudem war er auch beim Brandanschlag auf die Notfunkanlage der Stadtpolizei Zürich auf dem Waidberg im Juli 2016 beteiligt gewesen. Die Anlage kommt zum Einsatz, wenn der normale Polizeifunk ausfällt. Damals war noch ein Komplize dabei, der jedoch fliehen konnte. Die Polizei konnte den Beschuldigten anhand von DNA-Spuren identifizieren, welche er an den beiden Tatorten hinterlassen hatte.

Verrat vorgeworfen

Im Vorfeld des Prozesses am Bezirksgericht Hinwil wurde auf einer einschlägigen Internetseite eine Mitteilung aus der linksextremen Szene veröffentlicht, in der man sich vom Beschuldigten distanzierte: «Wir, als bisherige Soligruppe, beenden hiermit öffentlich unsere solidarische und unterstützende Tätigkeit für den Gefangenen», hiess es in der Stellungnahme. Der Grund: Der Mann habe in einer schriftlichen Erklärung zuhanden des Staatsanwaltes Aussagen gemacht, die gegen den noch auf der Flucht befindlichen «Gefährten» im Fall des Brandanschlags auf der Waid verwendet werden könnten und diesen belasten würden. Der Beschuldigte hat diese schriftliche Erklärung allerdings kurz vor Prozessbeginn wieder vollständig zurückgezogen. (20min)


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