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Noch kann auf der Bubiker Gemeindeverwaltung keine Ruhe einkehren. Archivfoto: Seraina Boner

Ex-Bubiker Gemeindeschreiber zieht vors Obergericht

Nach dem Entscheid der Staatsanwaltschaft, nicht auf eine Anzeige des ehemaligen Bubiker Gemeindeschreibers einzutreten, hat dieser beim Obergericht Zürich Beschwerde eingereicht. Die beschuldigten Parteipräsidenten lassen sich dadurch nicht beunruhigen.

Noch kann auf der Bubiker Gemeindeverwaltung keine Ruhe einkehren. Archivfoto: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 12.08.2021 – 09.00 Uhr

Der Konflikt zwischen dem im März aus dem Amt geschiedenen Bubiker Gemeindeschreiber Stefan Mettler und fünf Bubiker Parteipräsidenten geht in die nächste Runde. Nachdem die Staatsanwaltschaft nicht auf eine Strafanzeige Mettlers wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen die Präsidenten und zehn weitere Personen eingetreten ist (wir berichteten), hat der ehemalige Gemeindeschreiber beim Zürcher Obergericht Beschwerde eingereicht. Dies bestätigt das Obergericht auf Anfrage.

Diese neuste Entwicklung in einem mehrmonatigen Konflikt (siehe Box) überrascht Urs Bosshard, Präsident der SP-Bubikon und Beschuldigter, nicht: «Mittlerweile kenne ich Herrn Mettler und mir war klar, dass er sich mit dem Entscheid der Staatsanwaltschaft nicht zufriedengeben wird.»

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