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Jetzt wird nach vorne geschaut: Der Bezirksrat kann dem Gemeinderat und dem Gemeindeschreiber nichts nachweisen. Archivbild: Seraina Boner

Bezirksrat entlastet Gemeinderat Bubikon und Ex-Gemeindeschreiber

Der Gemeinderat und der ehemalige Gemeindeschreiber von Bubikon standen wegen der häufigen Personalwechsel in der Kritik. Der Bezirksrat eröffnete ein Verfahren, kommt jetzt aber zum Schluss: Dem Gemeinderat und dem Gemeindeschreiber ist nichts nachzuweisen.

Jetzt wird nach vorne geschaut: Der Bezirksrat kann dem Gemeinderat und dem Gemeindeschreiber nichts nachweisen. Archivbild: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 23.07.2021 – 06.50 Uhr

Die Gemeindeverwaltung Bubikon hat schwierige Zeiten hinter sich. Nun mehren sich die Anzeichen dafür, dass dort wieder Ruhe einkehren kann. Abgesehen davon, dass ab September mit Urs Tanner ein neuer Gemeindeschreiber im Amt ist, tritt die Staatsanwaltschaft nicht auf eine Strafanzeige ein, die der damalige Gemeindeschreiber Stefan Mettler im Februar wegen Verleumdung sowie übler Nachrede gegen insgesamt 15 Mitarbeiter der Gemeinde und Personen eingereicht hat, die einen Bezug zur Gemeindeverwaltung haben.

Darüber hinaus hat der Bezirksrat Hinwil auch das aufsichtsrechtliche Verfahren zur Personalfluktuation in der Gemeindeverwaltung eingestellt, das sich gegen den Gemeinderat und Mettler gerichtet hat. Auslöser für das Verfahren war ein Zeitungsbericht im ZO/AvU gewesen. Im November letzten Jahres hatten darin mehrere Personen Kritik an der Amtsführung des Gemeindeschreibers geäussert und über 17 Abgänge und drei Krankschreibungen innert zweier Jahre berichtet. Weil sie sich vor Repressalien fürchteten, gaben einige damals anonym an, dass Mettler Angestellte, die zu kritische Fragen stellten, zur Kündigung genötigt oder sie degradiert habe.

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