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Grosse Gastrounternehmen waren bislang im Corona-Härtefallprogramm benachteiligt. Das will der Kanton nun ändern. Symbolfoto: Christian Merz

Vierte Härtefallrunde im Kanton Zürich

Grosse Gastrounternehmen waren bislang im Corona-Härtefallprogramm benachteiligt. Das will der Kanton nun ändern. Symbolfoto: Christian Merz

Veröffentlicht am: 15.07.2021 – 13.01 Uhr

Der Zürcher Regierungsrat hat die Spielregeln für die vierte Zuteilungsrunde des Härtefallprogramms festgelegt. Neu wird für auch kleinere Unternehmen mit einem Umsatz von unter fünf Millionen Franken die Regelung «Härtefall im Härtefall» eingeführt.

Vorausgesetzt wird, dass der Umsatz der Unternehmen coronabedingt mindestens um 70 Prozent zurückgegangen ist, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

In solchen Fälle liege die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge neu bei 30 statt wie bis bei 20 Prozent des Referenzumsatzes. Dabei gelte neu ein Maximum von 1,5 Millionen Franken, bisher lag die Limite bei 1 Million Franken. Gesuche können voraussichtlich ab September gestellt werden.

Der Verpflichtungskredit, den der Kantonsrat im März gutgeheissen hat, reicht hierfür aus, schreibt der Regierungsrat weiter. Es müssen also keine weiteren Mittel bewilligt werden.

Aus der Bundesratsreserve erhält der Kanton Zürich zudem 59,61 Millionen Franken, mit denen «verbleibende spezifische kantonale Probleme» gelöst werden können.

Der Regierungsrat will dem Kantonsrat ein dringliches Gesetz vorlegen, das sich an grosse Zürcher Gastrounternehmen mit Betrieben in verschiedenen Kantonen richtet. Diese seien bislang wegen ihrer Firmenstruktur als ein einziges Unternehmen durch den Härtefall-Höchstbeitrag benachteiligt gewesen.


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