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Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden. Foto: Mike Gadient

Bezirksgericht Uster schickt Stalker in stationäre Therapie

Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden. Foto: Mike Gadient

Veröffentlicht am: 17.06.2021 – 13.48 Uhr

Ein Stalker mit schwerer psychischer Störung, der im Februar 2019 in Dübendorf eine junge Frau erschlagen hatte, ist nicht schuldfähig. Er wird deshalb nicht wegen Mordes verurteilt, sondern kommt in die «kleine Verwahrung», also in eine Therapie hinter Gittern. Dies hat das Bezirksgericht Uster entschieden.

Am 13. Februar 2019 hat sich der heute 36-jährige gelernte Bäcker in der Nähe des Wohnwortes der Frau versteckt. Als die junge Frau das Haus verlassen hat, schlug er ihr auf einem Parkplatz mehrmals mit einem Hammer über den Kopf.

Tatbestand des Mordes erfüllt

Nachdem das Opfer zu Boden fiel, hat sich der Beschuldigte entfernt, nur um darauf zurückzukehren und das Opfer nochmals zu schlagen. Danach filmte er das Opfer, riss ihr die Halskette ab und flüchtete. Wie das Bezirksgericht schreibt, ist das Opfer sofort aufgrund von schwersten Schädel- und Hirnverletzungen gestorben. 

In seinem Urteil kommt das Bezirkgericht zum Schluss, dass die Handlung grundsätzlich aufgrund der Brutalität, Skrupellosigkeit und Art der Ausführung den Tatbestand des Mordes erfüllt. 

Zwei psychiatrische Gutachten

Allerdings leide der Mann laut zwei psychiatrischen Gutachten an einer schweren Form des Asperger-Syndroms und sei deshalb nicht selbstverschuldet schuldunfähig. Das Gericht verzichtet deshalb auf eine Bestrafung des Beschuldigten, ordnet aber aufgrund seiner sehr schweren Störung eine stationäre Massnahme an. 

Ausserdem wird der Beschuldigte dazu verpflichtet, der Mutter, der Schwester und dem Lebenspartner des Opfers eine finanzielle Genugtuung in fünfstelliger Höhe zu bezahlen. Wie es im Urteil des Bezirksgericht heisst, verfügt der Mann über ein nicht unbedeutendes Vermögen aus einer Erbschaft.

Opfer jahrelang gestalkt

Der Beschuldigte hatte sein Opfer in einem Wiedereingliederungsbetrieb kennen gelernt und sich verliebt. Die junge Frau war ihm anfangs durchaus zugetan. Doch auch mit diesen Gefühlen konnte der Mann nichts anfangen. Als sie ihm einmal einen Kuss gab, musste er googeln, was das zu bedeuten hatte.

Als die Frau einmal nicht zu einem Treffen erschien, kam die Störung des Mannes voll zum Tragen: Er bestand auf einer Erklärung und begann ihr nachzustellen. Die junge Frau war verängstigt und erzählte ihrem Vater davon.

Im Jahr 2011 wurde deshalb bereits die Polizei eingeschaltet. Als die Polizisten den späteren Täter aufsuchten, um mit ihm zu reden, nahm dieser an, dass die junge Frau ihn verleumdet habe, ihn etwa der Vergewaltigung bezichtigt habe.

Dieser Gedanke beherrschte fortan sein Leben. Im Februar 2019 «hielt ich es nicht mehr aus», wie er vor Gericht sagte. Er «wollte sie abschlagen». Es sei ihm bewusst gewesen, dass das nicht richtig sei, aber er habe «keinen anderen Weg» gesehen.

Das Urteil des Bezirksgericht ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden. (sda/fgr)  


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