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Balthasar Glättli, Präsident der Grünen, und Sicherheitspolitikerin Marionna Schlatter-Schmid wollen eine Gesetzesanpassung. Foto: Anthony Anex (Keystone)

Grüne verlangen eine präzisere Definition für Gefährder

Linke und bürgerliche Politiker waren sich im Abstimmungskampf einig, dass nur echte Gefährderinnen und Gefährder vom neuen Gesetz betroffen sein sollen. Das will die Grünen-Fraktion nun genau so ins Gesetz schreiben.

Balthasar Glättli, Präsident der Grünen, und Sicherheitspolitikerin Marionna Schlatter-Schmid wollen eine Gesetzesanpassung. Foto: Anthony Anex (Keystone)

Veröffentlicht am: 14.06.2021 – 13.05 Uhr

Weniger deutlich als erwartet, aber trotzdem klar – das Präventionsgesetz gegen Terrorismus ist mit 56.6 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Die Grünen, die das Gesetz zusammen mit den anderen Linksparteien bekämpften, reagierten gestern umgehend mit einem parlamentarischen Vorstoss. Ihre parlamentarische Initiative mit dem Titel «Präzisierung der Definition ‹terroristische Aktivität›» reichen die Grünen am Montag der laufenden Sommersession ein. Dies kündigte am Sonntag die Grünen-Sicherheitspolitikerin Marionna Schlatter an.

«Die Befürworter des neuen Präventivgesetzes haben stets verkündet, es seien nur echte Gefährder gemeint, wenn es ums Antiterrorismusgesetz geht», sagt die Zürcher Nationalrätin. «Nun wollen wir genau dies im Gesetz so festhalten.» Selbst Justizministerin Karin Keller-Suter habe an der Medienkonferenz zur Abstimmung zur Eröffnung der Abstimmungskampagne gesagt, das Gesetz richte sich grundsätzlich nur gegen gewalttätigen Extremismus. «Es geht im Gesetz immer nur um extreme Fälle, die mit terroristischer Gewalt verbunden sind», so die FDP-Bundesrätin.

Weiter sagte die Justizministerin damals: «Es geht um die innere Sicherheit. Das ist kein konturloser Begriff, da geht es um die Abwendung schwerer Straftaten. Furcht und Schrecken können Sie nicht einfach verbreiten, indem Sie eine andere Meinung haben. Das setzt voraus, dass Sie mit gewalttätigen Mitteln bereit sind, die staatliche Ordnung zu kippen.»

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