Die Unterkunft Casa Almeida in Turbenthal beherbergt jährlich zig Gäste. Um mit dem Auto zum Bed and Breakfast (B&B) zu gelangen, kann man über einen Flurweg oder über den Heerwiesweg fahren. Doch Letzteres wäre gar nicht erlaubt.
Das zeigt ein kürzlich publiziertes, rechtskräftiges Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts. Denn das Grundstück des Casa Almeidas besitzt kein Nutzungsrecht am Heerwiesweg. Es handelt sich um einen Privatweg, der einem Kreis anderer Anwohner gehört.
Der namenlose Flurweg, der in die Wiesentalstrasse mündet, ist wiederum wegen seiner geringen Breite für die Zufahrt ebenso ungenügend und nicht verkehrssicher. Die Unterkunft ist laut Verwaltungsgericht folglich mangelhaft erschlossen.
Möchten Sie weiterlesen?
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Digital-Abo
Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.
Die ersten drei Monate je 1.–/Monat
Danach CHF 14.–/Monat
Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch