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Die Tösstaler Gemeinden organisieren sich in Zweckverbänden. Hier das Grundwasserpumpwerk Tannau der Gruppenwasserversorgung. Foto: Milena Gähwiler

Im Tösstal kommen gleich fünf neue Statuten an die Urne

Neu müssen Zweckverbände einen eigenen Haushalt führen. Deshalb sind fünf Statutenrevisionen notwendig.

Die Tösstaler Gemeinden organisieren sich in Zweckverbänden. Hier das Grundwasserpumpwerk Tannau der Gruppenwasserversorgung. Foto: Milena Gähwiler

Veröffentlicht am: 01.06.2021 – 16.00 Uhr

Die Tösstaler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben für den kommenden Urnengang besonders dicke Unterlagen erhalten. Neben fünf nationalen und drei kantonalen stehen am 13. Juni auch diverse Abstimmungen auf lokaler Ebene an. In einigen Gemeinden werden die Bürger über bis zu fünf neue Zweckverbandsstatuten befinden (siehe Box).

Man könnte diese Revisionen ein wenig überspitzt als trocken aber nötig beschreiben. Der Auslöser ist überall derselbe: Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene, neue kantonale Gemeindegesetz. Dieses sieht vor, dass alle Zweckverbandsstatuten innerhalb von vier Jahren – also bis 2022 – überarbeitet und diesem Gesetz angepasst werden müssen.

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