Kevin G. muss wegen Rassendiskriminierung ins Gefängnis
Lange war unklar, wer als Sänger der Neonazi-Band Mordkommando Schweizer Juden, Politikern und Prominenten mit Mord drohte. Nun hat sich Kevin G. dazu bekannt.
In den Songtexten der Neonazi-Band Mordkommando hetzt der Leadsänger gegen homosexuelle Prominente wie Michael von der Heide oder Kurt Aeschbacher genauso wie gegen die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch oder Juden. Die Band selbst blieb jedoch ein Phantom: Es sind keine Auftritte öffentlich geworden, die Mitglieder blieben anonym.
Lange Zeit gab es nur Vermutungen, dass der im Zürcher Oberland aufgewachsene Neonazi-Sänger Kevin G. auch bei diesen Liedern hinter dem Mikrofon stand. Eine Strafanzeige gegen die Band blieb aber folgenlos. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren Ende 2018 aus Mangel an Beweisen ein.
Drei Monate Gefängnis
Nun gibt es eine neue Entwicklung. Wie die NZZ berichtet, hat Kevin G. bei der Einvernahme der Staatsanwaltschaft zugegeben, Mitglied und Leadsänger der Band zu sein. Aufgrund des Geständnisses ist G. nun wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit sowie wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Dies geht aus dem inzwischen rechtskräftig gewordenen Strafbefehl hervor.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den 33-Jährigen gemäss der NZZ mit einer dreimonatigen Freiheitsstrafe belegt. Kevin G. muss die Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zu einem Urteil des Zürcher Obergerichts vom Februar 2019 absitzen. Der bereits mehrfach vorbestrafte Neonazi hatte im Juli 2014 einen orthodoxen Juden in Zürich Wiedikon auf offener Strasse als «Scheissjuden» beschimpft, ihn bespuckt und «Heil Hitler» gebrüllt, wofür ihn das Obergericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten wegen Rassendiskriminierung verurteilte.
Handy wurde ihm zum Verhängnis
Zum Verhängnis geworden ist dem Rechtsextremen sein Handy und seine Kontakte zum Rechtsextremen-Milieu in Deutschland. Im Februar 2019 stellte die Staatsanwaltschaft im thüringischen Gera wegen Kevin G. ein Rechtshilfeersuchen in der Schweiz.
Gestützt auf das Rechtshilfebegehren führte die Polizei im Kanton Zürich schliesslich eine Hausdurchsuchung bei Kevin G. durch. Dabei wurde ein schwarzes Samsung-Handy beschlagnahmt. Und dieses brachte den Ermittlern schliesslich den entscheidenden Hinweis. (zo)





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