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Die Debatten am Donnerstagabend drehten sich um Lohn und Anerkennung. Archivfoto: Seraina Boner

Erhalten Behördenmitglieder zu wenig «Lohn​​​​​​​»?

SP und BDP fordern den Stadtrat Illnau-Effretikon dazu auf, die Lohnpolitik für Behördenmitglieder zu überprüfen. Im überkommunalen Vergleich bewegten sich die Entschädigungszahlungen im unteren Drittel, so die Argumentation.

Die Debatten am Donnerstagabend drehten sich um Lohn und Anerkennung. Archivfoto: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 21.05.2021 – 10.00 Uhr

Wie viel Entschädigung haben Behördenmitglieder verdient? Diese Frage trieb das Parlament Illnau-Effretikon an seiner Ratssitzung vom Donnerstagabend um. Den Stadtrat forderte der Gemeinderat nach einer angeregten Diskussion letztlich dazu auf, die aktuelle Verordnung über die Entschädigungszahlungen zu überprüfen. Illnau-Effretiker Behörden sollen einen dem Aufwand angemessenen Lohn erhalten, fordern die beiden Gemeinderäte Maxim Morskoi (SP) und Peter Vollenweider (BDP) mit ihrem Postulat.

Morskoi begründete den Vorstoss unter anderem mit einem überkommunalen Vergleich. « Gemessen an umliegenden Parlamentsgemeinden befindet sich Illnau-Effretikon im unteren Drittel. »  Dies, obwohl der Aufwand für Schul-, aber auch Bau-, Fürsorge- und Vormundschaftsbehörde stetig steige. Allein zur Vorbereitung auf Sitzungen sei teils ein immenses Aktenstudium zu bewältigen.

Nachwuchs motivieren

Die Stadt passte die Entschädigungsverordnung zuletzt 2018 an, als in Behörden wie der Schulpflege oder im Stadtrat auch die Sitzzahl reduziert wurde. Dabei handle es sich aber nur um eine leichte Anpassung, wie Morskoi ausführte. Die allermeisten Ansätze für Behördenmitglieder seien nicht verändert worden und stammten hauptsächlich noch aus dem Jahr 2009. « So dürfte es auch schwierig sein, neue Leute für Milizämter zu finden » , bilanzierte er.

Die Entschädigungszahlen im Vergleich

Die Grundentschädigung eines Gemeinderates in Illnau-Effretikon beträgt 1000 Franken. Pro Jahr kommen Sitzungsgelder im Umfang von ca. 1200 Franken dazu. Uster oder Bülach zahlen 2533 respektive 2000 Franken Grundentschädigung, Wetzikon 1200 Franken und Dübendorf 1400 Franken. In Uster kommen jährlich Sitzungsgelder von 912 Franken dazu, in Wetzikon 1800 Franken und in Dübendorf zirka 720 Franken. (zo)

Stadtpräsident Ueli Müller (SP) erklärte, dass der Stadtrat bereit sei, das Postulat entgegen zu nehmen. « Ein Wunschkonzert ist aber nicht zum Nulltarif zu haben » , fügte er scherzhaft an.

Kein Support von FDP und SVP

Im Rat stiess der Vorstoss zu Beginn dann jedoch auf wenig Gegenliebe. Hansjörg Germann (FDP) befürchtete etwa, dass der Ruf des Parlaments Schaden nehmen könnte, wenn es sich mehr Lohn auszahlen würde. « Hier soll niemand sitzen, der sich die Taschen füllen möchte. »  

Handlungsbedarf ortete er jedoch in der Besoldung des Stadtrates. « Im Vergleich mit der Privatwirtschaft verdienen Stadträte doch wenig, allzumal sie für ihr Amt häufig Stellenprozente reduzieren müssen. »  Dennoch erklärte Germann, dass FDP und JLIE das Postulat nicht unterstützen würden und kehrte damit seinem eigenen Fraktionskollegen und Initiant des Vorstosses, Peter Vollenweider, den Rücken zu.

Auch die SVP verweigerte den Support mit dem Argument, dass die heutige Entschädigungszahlungen fair genug seien. Vergleiche mit anderen Parlamentsgemeinden würden sich sowieso nur schwer ziehen lassen, wie Gemeinderat Paul Rohner ausführte.

Eine Frage des Zeitpunktes

Postulant Peter Vollenweider (BDP) trat daraufhin selbst ans Podium und rief in Erinnerung, dass der Zeitpunkt für eine Überarbeitung der Entschädigungsverordnung durchaus sinnvoll sei. Dies, weil im Sommer die revidierte Geschäftsordnung in die Vernehmlassung käme. « Wenn wir etwas anpassen wollen, ist jetzt der richtige Moment dafür. »  Im Weiteren monierte er, dass Stand heute niemand im Ratsbüro eine Entschädigung erhalte, ausser dem Ratspräsidenten. « Und das bei sechs Sitzungen im Jahr. »

Beat Bornhauser (GLP) gab zu Bedenken, dass gemäss der Verordnung ohnehin eine regelmässige Überprüfung der Entschädigungsgelder fällig sei. « Wenn das sowieso passiert, können wir das Postulat auch gleich überweisen » , so seine Schlussfolgerung. Mit 18 zu 14 Stimmen überwies der Grosse Gemeinderat den Vorstoss letztlich an den Stadtrat. Dieser hat nun ein Jahr Zeit, die Entschädigungsverordnung zu überprüfen und allfällige Anpassungen zu beantragen.

Die weiteren Beschlüsse des Parlaments

-Die Motion betreffend Solidaritätsbeitragshöhe ans In- und Ausland wurde mit 20 zu 8 Stimmen zurückgewiesen.
-Die Interpellation betreffend Entlastung der Steuerzahler durch die neuen kantonalen Zuschüsse wurde beantwortet.
-Das Postulat betreffend elektronisches Baugesuch wurde mit 25 zu 7 Stimmen überwiesen.
-Die Interpellation betreffend Co-Working Space wurde begründet.
-Die Interpellation betreffend Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Elektrovelos wurde begründet.
-Das Postulat betreffend Online-Wahlhilfe für Kommunalwahlen 2022 wurde einstimmig überwiesen.
-Die Interpellation betreffend illegale Bikerouten im Wald auf Stadtgebiet Illnau-Effretikon wurde begründet.
-Das Postulat betreffend Anpassung der Behördenentschädigung wurde mit 18 zu 14 Stimmen überwiesen.


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