Der Gemeinderat Zell will eine kommunale Mehrwertabgabe von 25 Prozent erheben. Das sagt der Zeller Gemeindeschreiber Erkan Metschli-Roth auf Anfrage. Zürcher Gemeinden können bei Auf- und Umzonungen von Grundstücken zwischen 0 und 40 Prozent des Mehrwerts abschöpfen.
Der Wert von Grundstücken hängt wesentlich davon ab, welche Form von Überbauung gemäss kommunaler Bau- und Zonenordnung möglich ist. Wird nun zum Beispiel eine Industrie- neu einer Dienstleistungszone zugewiesen (Umzonung) oder sind in einer Wohnzone neu fünf- statt dreistöckige Gebäude zulässig (Aufzonung), entsteht entsprechender Mehrwert. Darauf muss der Grundbesitzer neu eine Abgabe leisten.
Nach langem Ringen
Möchten Sie weiterlesen?
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Digital-Abo
Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch