Möglicherweise wären Anwälte gerne selber gegen den Verursacher vorgegangen, als im Frühjahr 2016 ein Pflanzenschutzmittel in den Chimlibach zwischen Volketswil und Schwerzenbach gelangte und über 200 Fische verendeten. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland sprach in der Folge eine bedingte Geldstrafe wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz aus.
Geht es nach der Mutter-Erde-Bewegung sollen in Zukunft auch geschädigte Ökosysteme klagen dürfen. Nicht nur Menschen, Firmen, Vereine oder Stiftungen wären also Rechtspersonen, sondern auch Tiere und Pflanzen sprich die Natur an sich. Die Mitglieder dieser globalen Bewegung sehen darin ein wirksames Mittel, um der Zerstörung der Umwelt durch den Menschen auch juristisch entgegenzuwirken.
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