7000 Bäume sollen den Plänen des Kantons zum Opfer fallen. Gegen die vorgesehene Vergrösserung der Schlackendeponie im Tägernauer Holz wehren sich Vertreter aus allen politischen Lagern; den juristischen Weg haben die beiden betroffenen Gemeinden Grüningen und Gossau sowie die Kezo Hinwil eingeschlagen.
Überraschend gibt das Bundesgericht nun gleich beiden Seiten recht – trotz gegensätzlicher Argumente, wie die NZZ berichtet. Die Gemeinde Grüningen monierte, ihre Einwände gegen den Standort seien nicht angehört worden.
Zwei Beschwerden erhalten recht
Im Urteil vom 4. Februar bestätigen die obersten Richter, dass Regierungs- und Kantonsrat die Gründe für die Notwendigkeit der Vergrösserung und des Standorts nicht genügend genau dargelegt hätten.
Gleichzeitig stimmt das Bundesgericht auch dem Zweckverband der Kezo und weiteren Kehrichtverwertungsanlagen zu, die sich gegen die vom Kantonsrat vorgenommene Ergänzung im Richtplaneintrag gewehrt hatten: Auf Antrag der Gossauer Kantonsrätin Elisabeth Pflugshaupt (SVP) hatte das Parlament diesen mit dem Zusatz versehen, dass das Tägernauer Holz erst dann als Standort genutzt werden dürfe, wenn die restlichen Deponien dieses Typs im Kanton ausgeschöpft seien.
Um lange Lieferwege zu vermeiden, sieht die Deponiepolitik jedoch stets einen Standort pro Region und Deponieart vor.
Das Bundesgericht stuft das Verhalten des Kantonsrats daher als Abweichung von der bisherigen Politik ein; dieser Kurswechsel sei nie öffentlich aufgelegt worden.
Wie geht es weiter?
Eigentlich wollte sich der Kantonsrat am Montag dem Kapitel «Versorgung und Entsorgung» in der Teilrevision 2017 des Richtplans annehmen. Ob das Thema nun überhaupt behandelt wird, ist aufgrund der neuen Entwicklung nun allerdings unklar. (tac)
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