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Die Unachtsamkeit einer Pflegerin kostete einen Heimbewohner sein Leben. Nun stand sie vor Obergericht. Foto: Archiv Züriost

Zürcher Obergericht bestätigt fahrlässige Tötung

Eine Pflegerin eines Behindertenheims vernachlässigte ihre Aufsichtspflicht, was fatale Folgen hatte: Ein 30-jähriger Bewohner ertrank in der Badewanne. Nun hat das Zürcher Obergericht über den Fall befunden.

Die Unachtsamkeit einer Pflegerin kostete einen Heimbewohner sein Leben. Nun stand sie vor Obergericht. Foto: Archiv Züriost

Veröffentlicht am: 15.03.2021 – 09.50 Uhr

Ein 30-Jähriger lebte in einem Heim im Zürcher Oberland, seine geistige Entwicklung entsprach derjenigen eines 3- bis 4-Jährigen. Nach einem Ausflug am Nachmittag am 5. August 2017 äusserte er gegenüber der diensthabenden Betreuerin den Wunsch, ein Bad nehmen zu wollen.

Im Rahmen der im Heim geltenden Regel der «funktionellen Gesundheit» willigte die Pflegerin ein. Vorgängig habe sie abgeklärt, was rundum auf der Abteilung geschah, um sicher zu stellen, dass nichts geschehen würde, was sie während des Bades des Bewohners in Anspruch nähme. So äusserte sie sich zumindest später während des Verhörs.

Auf der Station waren an diesem Abend zwei weitere beeinträchtige Personen, die vor dem Fernseher sassen und Trickfilme schauten. Somit war sich die Betreuerin sicher, dass sie bei der Beaufsichtigung des Badenden nicht abgelenkt würde.

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