Privatschüler sind an Gymiprüfung nicht benachteiligt
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Privatschulen abgewiesen. Diese bemängeln, dass bei ihren Schützlingen nur die Prüfungsnote zählt, bei den Volksschülern hingegen auch die Vornoten.

Schülerinnen und Schüler, die ans Gymnasium wollen, müssen zur Aufnahmeprüfung antraben. Für die meisten ist dies ein sehr wichtiger Tag – entsprechend nervös dürften dann viele sein. Wichtig sind deshalb auch gute Vornoten: Dank diesen können die Kandidaten es unter Umständen auch dann an die Mittelschule schaffen, wenn sie die Prüfung vor lauter Aufregung in den Sand setzen.

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