Für betroffenen Betriebe
Gemeinde Lindau reaktiviert Corona-Hilfegelder
Freitag, 22. Januar 2021, 10:31 Uhr
Für betroffenen Betriebe

Die Sozialabteilung der Gemeinde Lindau prüft Gesuche für Corona-Entschädigungen.
Der Teil-Lockdown stellt für die Schweizer Wirtschaft eine der grössten Herausforderungen dar. Auch für Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe, die durch die Corona-Krise geschädigt sind, stehen vor grossen finanziellen Problemen.
Deshalb hat die Gemeinde Lindau nach Absprache mit dem Kanton Zürich das subsidiär Angebot zu den Bundes- und Kantons-Unterstützungen reaktiviert. Für Gemeindeunterstützungen gelten nach kantonalen Vorgaben folgende Kriterien:
- Keinen Bezug von Bundes- oder Kantonsgelder als Corona-Unterstützung.
- Durch den Bezug von Gemeindegeldern soll der Bezug von Sozialhilfegeldern verhindert werden.
- Der Wohnsitz der Inhaberin oder des Inhabers muss in der Gemeinde Lindau liegen.
- Der Betrieb darf höchstens zwei Mitarbeitende umfassen.
- Es wird höchstens einen Sechstel des Jahresumsatzes als Unterstützung als rückzahlbares Darlehen oder als À-fonds-perdu-Betrag gewährt.
Anträge für Corona-Unterstützung von Lindauer Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe müssen mit dem entsprechenden Antragsformular bis 30. April 2021 beim Bereich Soziales der Gemeinde Lindau unter 058 206 44 10 oder via soziales@lindau.ch eingereicht werden.
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