Es ist ein Albtraum für Autofahrer: mitten auf einem Bahnübergang nicht mehr wegzukommen. Einem 61-Jährigen ist das an einem Septembermorgen im letzten Jahr passiert.
Am Dorfausgang der Forch Richtung Egg wollte er die Geleise der Forchbahn überqueren. Doch als er seinen Transporter auf den Übergang lenkte, senkte sich die Bahnschranke und schlug auf seinen Wagen auf. Der Mann stieg aus und sah bereits einen Zug auf sich zufahren. Mittels Winkens signalisierte er der Bahnchauffeurin, sie solle den Zug zum Stehen bringen. Eine Kollision wurde vermieden.
Konsequenzen hat der Vorfall dennoch. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilt den 61-Jährigen wegen fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 40 mal 80 Franken bestraft. Lässt er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zuschulden kommen, muss er die Strafe nicht bezahlen. Dazu kommen eine Busse von 600 Franken sowie Gebühren über 800 Franken. Die unvorsichtige Aktion macht den Lenker also zusätzlich zum Schrecken um 1400 Franken ärmer.
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