So reagieren Unternehmen aus der Region auf die verschärfte Homeoffice-Pflicht
Für die meisten der grossen Oberländer Unternehmen bedeuten die jüngsten Massnahmen des Bundesrates nur eine minime Umstellung. Sie haben ihre Arbeitsprozesse aufgrund der Pandemie längst angepasst und ermöglichen das Arbeiten von daheim.

Ab Montag tritt ein, was viele seit Längerem gefordert und vermutlich ebenso viele befürchtet haben: die Einführung einer Homeoffice-Pflicht durch den Bund. Sie gilt überall dort, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Einen Anspruch auf Auslagenentschädigung, etwa für Strom- oder Mietkosten, können Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitnehmer nicht geltend machen.

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