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Ab dem 1. Januar gelten neue Verkehrsregeln in der Schweiz. Archivoto

Diese neuen Verkehrsregeln müssen Sie kennen

Abbiegen bei Rot, Rechtsvorbeifahren erlaubt, Velo auf dem Trottoir: Im Januar treten elf neue Vorschriften in Kraft – die Übersicht.

Ab dem 1. Januar gelten neue Verkehrsregeln in der Schweiz. Archivoto

Veröffentlicht am: 24.12.2020 – 14.49 Uhr

Mit den Verkehrsregeln ist es so eine Sache. Jeder musste sie einst auswendig lernen. Doch das ist schnell wieder vergessen und oft ewig her. Ausserdem werden laufend neue Vorschriften geschaffen und bestehende verschärft oder gelockert.

So auch kommendes Jahr: Am 1. Januar 2021 treten diverse neue Regeln in Kraft. Sie sollen laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) die Sicherheit erhöhen und den Verkehr flüssiger machen. Änderungen gibt es sowohl auf der Autobahn als auch auf normalen Strassen, sie betreffen also alle Verkehrsteilnehmenden. Zudem werden Vorschriften beim Parkieren und beim Führerausweis geändert – ein Überblick.

Reissverschlussprinzip obligatorisch Rettungsgasse schon bei Schritttempo 

Überall dort, wo Fahrstreifen enden, muss neu das Reissverschlusssystem angewendet werden: zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Spuren, bei Unfällen oder Baustellen. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Ordnungsbusse bestraft. So könne der Verkehr besser fliessen, schreibt das Astra. Heute werde «oft zu früh»auf den verbleibenden Streifen gewechselt.

Alle Autos sollen demnach so lange wie möglich auf ihrer Spur bleiben und erst ganz am Schluss einfädeln. Die Verkehrsteilnehmenden auf dem weiterführenden Streifen müssen die Fahrzeuge vom abgebauten Streifen einschwenken lassen. Bei stockendem Verkehr gilt das Reissverschlusssystem neu auch bei Autobahneinfahrten.

Rettungsgasse schon bei Schritttempo 

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge gibt es eigentlich schon seit 2018. Doch anscheinend halten sich die Schweizerinnen und Schweizer zu wenig daran. Ab dem kommenden Jahr muss die Gasse deshalb schon gemacht werden, wenn sich der Verkehr nur noch mit Schritttempo bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist.

Auf einer zweispurigen Autobahn ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen der linken äussersten Überholspur und dem mittleren Fahrstreifen. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Rechtsvorbeifahren erlaubt

Vielen ist es wahrscheinlich nicht bewusst: Aber das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen war bis jetzt verboten. 2021 ändert sich das. Dann ist es erlaubt, auf der rechten Spur mit der nötigen Vorsicht vorbeizufahren, wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat.

Die Schweiz ist eines der ersten Länder in Europa, die das Rechtsvorbeifahren ausdrücklich erlauben. Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen, vorbeifahren und Wiedereinschwenken nach links) ist hingegen weiterhin verboten und wird gebüsst.

100 km/h mit Anhänger

Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen und muss für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das ziehende Fahrzeug und die Reifen.

Das Astra empfiehlt, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und Maximalgewicht mit dem Händler oder Importeur oder im Rahmen der Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt abzuklären.

Rechtsabbiegen bei Rot

Velos und Mofas dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies eine Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert. Dabei muss auf Fussgängerinnen und Fussgänger sowie den Querverkehr geachtet werden, denn diese haben Vortritt. Wenn bei einer Ampel nichts signalisiert ist, gilt Rot auch für Velos und Mofas weiterhin.

Velo auf dem Trottoir

Neu dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen – allerdings nur, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Dabei müssen sie auf Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen, denn diese haben Vortritt.

Kein Rechtsvortritt auf Fahrradstrassen

In Tempo-30-Zonen können neu sogenannte Fahrradstrassen eingerichtet werden. Velos oder andere Fahrzeuge, die darauf verkehren, haben gegenüber einmündenden Strassen Vortritt, das heisst: Der bisher geltende Rechtsvortritt in Tempo-30-Zonen gilt auf den Fahrradstrassen nicht. Entsprechend ist auf den einmündenden Strassen «Stop» oder «Kein Vortritt» signalisiert. Auf dem Boden können gelbe Velopiktogramme eine Fahrradstrasse kennzeichnen, müssen aber nicht.

Fussgänger dürfen die Strasse in einer Tempo-30-Zone weiterhin überall überqueren, wenn es keine Fussgängerstreifen gibt. Sie haben jedoch kein Vortrittsrecht.

Einparkhilfen dürfen ganz übernehmen

Der Umgang mit Parkassistenzsystem war bislang nicht wirklich geregelt. Neu dürfen Fahrer das Lenkrad loslassen oder sogar aus dem Auto aussteigen, wenn die Einparkhilfe es erlaubt. Sie müssen jedoch bereit sein, einzugreifen. Der Fahrer trage zu jedem Zeitpunkt die Verantwortung für sein Fahrzeug, schreibt der TCS.

Kostenpflichtige Parkplätze für Zweiräder

Den Töff oder das Elektrovelo schnell abstellen, wo es gerade Platz hat: Das ist ab kommendem Jahr nicht mehr in jedem Fall möglich. Schnelle Elektrofahrräder (45 km/h), Motorräder und Motorfahrräder können neu auf kostenpflichtige Parkplätze verwiesen werden. Damit man sich keine Busse einfängt, sollte man künftig also auf entsprechende Signalisationen achten.

Lernfahrten ab 17 Jahren

Wer den Auto-Lernfahrausweis vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Damit die Führerprüfung trotzdem mit 18 absolviert werden kann, darf der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.

Kein Direkteinstieg in höchste Töffkategorie

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss neu zuerst mindestens zwei Jahre einen auf 35 kW beschränkten Töff der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Kategorie A ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig darauf angewiesen sind: Motorradmechaniker, Polizisten und Verkehrsexperten.

Schleusen für Fahrräder möglich

Neben den erwähnten Regeln und Vorschriften dürfen städtische Behörden weitere Signale einführen, um den Langsamverkehr sicherer zu machen. Eine Möglichkeit sind Schleusen für Fahrräder vor Ampeln. Dies erlaubt den Velofahrern, sich vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen und damit sichtbarer zu werden. Neue Markierungen, beispielsweise Fussabdrücke, können Fussgängern den sichersten Überquerungsort bei einer Strasse oder Kreuzung anzeigen.

Was den Verkehr hoffentlich nicht beeinflusst: Ab dem 1. Januar 2021 dürfen in den Autobahnraststätten wieder alkoholische Getränke verkauft und serviert werden. Der Bundesrat hat das entsprechende Verbot in der Nationalstrassenverordnung aufgehoben. (Yannick Wiget, Patrick Vögeli)


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