Der Bundesrat hat am Mittwoch neue Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Neben einer Sperrstunde ab 23 Uhr und dem Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen hat der Bund auch die Maskenpflicht ausgedehnt.
Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Besonders die Maskenpflicht im Freien, etwa in belebten Fussgängerbereichen, betrifft die Gemeinden. Doch bei den beiden Seegemeinden Uster und Pfäffikon könnte sich dadurch auch die Situation rund um die beiden Seen verschärfen.
Maskenpflicht im Ustermer Zentrum
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