nach oben

Anzeige

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga diskutiert mit Bundesrat Alain Berset nach der Medienkonferenz. Foto: Keystone/Peter Klaunzer

Aktuelle Massnahmen des Bundes

Am Mittwochmorgen tagte der Bundesrat und diskutierte mögliche Verschärfungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dabei hat er einiges beschlossen.

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga diskutiert mit Bundesrat Alain Berset nach der Medienkonferenz. Foto: Keystone/Peter Klaunzer

Veröffentlicht am: 28.10.2020 – 15.29 Uhr

Der Bundesrat hat neue Coronamassnahmen verkündet. Die neuen Regeln seien schweizweit gültig, kein Kanton könne sie aufweichen, so Simonetta Sommaruga an der heutigen Medienkonferenz. Noch strengere Regeln aufzustellen bleibe den Kantonen hingegen erlaubt, so Sommaruga. Es sei nun zu vermeiden, dass sich zu viele Menschen zu nahe kommen würden und sich so anstecken würden. Das Ziel sei klar: je weniger Kontakte, desto weniger Ansteckungen.

Die Ansteckungen steigen jeden Tag, so Simonetta Sommaruga. Die beschlossenen Massnahmen würden dann auch ab Mitternacht gelten, es sei keine Zeit zu verlieren.

Darauf macht auch Alain Berset aufmerksam. «Jetzt müssen wir weitere einschneidende Massnahmen ergreifen und die Kontakte massiv einschränken», so der Gesundheitsminister. Das mache auch die Farbe der Plakate deutlich, die wieder auf rot gewechselt hätten. 

Im Moment betrage der R-Wert 1.6, das heisst, eine Person steckt 1.6 weitere Personen an. Alain Berset sagt, der Wert müsse dringend halbiert werden, also auf 0.8 gedrückt werden. Dies sei nur mit den nun angekündigten, scharfen Massnahmen möglich. Ansonsten drohe ein weit härterer Shutdown.

Maskenpflicht im Freien

Die bereits bestehende Maskenpflicht wird ausgedehnt. Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen in Städten und Dörfern zu Ladenöffnungszeiten und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

An Schulen müssen künftig alle Schüler ab der zweiten Sekundarstufe eine Maske tragen. Der Präsenzunterricht an den Hochschulen wird ab Montag verboten, an allen anderen Schulen bleibt er erlaubt.

Am Arbeitsplatz gilt eine Maskenpflicht. Es sei denn, der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden.

Veranstaltungen werden begrenzt

Im Familien- und Freundeskreis dürfen sich noch maximal zehn Personen treffen. Laut Bundesrat ist diese Begrenzung notwendig, weil sich viele Personen im Familien- und Freundeskreis anstecken. Bei öffentlichen Veranstaltungen gilt neu eine Obergrenze von fünfzig Personen.

Ausgenommen von dieser Regel sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin erlaubt sind politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden - mit den notwendigen Schutzmassnahmen.

Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr

Discos und Tanzlokale werden schweizweit geschlossen. In Restaurants und Bars dürfen neu schweizweit höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen - ausser es handelt sich um Familien mit Kindern. Vom 23 Uhr bis 6 Uhr müssen auch die Restaurants schliessen.

«Kein Widerspruch zur Wirtschaft»

Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagt, die Massnahmen würden nicht im Widerspruch zur Wirtschaft stehen. Es sei jedoch klar, dass die Situation für Teile der Wirtschaft hart seien. Jedoch gebe es diverse Szenarien, um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen. Diese sind: Kurzarbeitsentschädigung, der Corona-Erwerbsersatz sowie das Covid19-Gesetz. 

Man arbeite intensiv daran mit den Kantonen, dass die Härtefallklausel auf Basis des Covid-gesetztes rasch in Kraft treten könne.

Einschränkungen bei Sport und Kultur

Weitere Massnahmen betreffen den Sport und die Kultur. Freizeitaktivitäten in diesem Bereich sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen nur noch erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch eine Maske getragen wird. In grossen Räumen wie Tennishallen gilt keine Maskenpflicht. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden.

Alle Kontaktsportarten im Amateurbereich sind verboten. Ausgenommen von den Regeln sind Kinder unter 16 Jahren. Professionelle Sportler und Künstler dürfen weiterhin proben und Auftritte absolvieren. Explizit verboten sind Proben und Auftritte von Laienchören. Professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

Schnelltests ab 2. November zugelassen

Neben den neuen schweizweit geltenden Massnahmen hat der Bundesrat entschieden, ab dem 2. November Schnelltests in der Schweiz zuzulassen. Darüber freut sich Alain Berset. Mehr Tests seien nötig, und da würden die Schnelltests helfen. Innert 15 Minuten habe man ein Resultat, bräuchten aber auch eine professionelle Handhabung. «Sie müssen von Ärzten oder in Testzentren durchgeführt werden.» 

Die Anwendung der Schnelltests wird jedoch eingeschränkt. Sie sollen nur bei Personen eingesetzt werden, die Symptome aufweisen und nicht zur Risikogruppe gehören. Auch Personen, die eine Meldung der Swiss-Covid-App erhalten haben, sollen von Schnelltests profitieren können. Der Bundesrat hat auch die Frage der Kosten geklärt: Schnelltest für Personen, die die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) definierten Kriterien erfüllen, bezahlt der Bund.


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige