Der Fall ereignete sich im Januar 2018: Eine Mutter wird vom Geburtshaus Zürcher Oberland in Bäretswil nach einem fünfstündigen Geburtsstillstand notfallmässig per Ambulanz in das Partnerspital Wetzikon gebracht. Dort wird nach einem Kaiserschnitt der Tod des Kindes festgestellt. Im Mai 2019 eröffnet die Staatsanwaltschaft gegen drei Hebammen des Geburtshauses ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und allfälligen weiteren Delikten.
Bis heute gibt es jedoch noch immer keine Strafanklage, geschweige denn ein Gerichtsurteil. Auf Anfrage sagt die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: «Die betroffenen Personen nutzen ihre strafprozessualen Rechte. Das führt zu einer Verzögerung des Verfahrens.»
Geburtshaus klagt Gutachter ein
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