Der Egger Richtplan ist nur für die Behörden verbindlich. Auf die Grundeigentümer hingegen hat er keine direkten rechtlichen Auswirkungen. Trotzdem interessierten sich rund 70 Egger für die derzeitige Revision des kommunalen Richtplans und liessen sich am Donnerstagabend darüber informieren.
Diese Aufgabe übernahmen die Hochbauvorsteherin Bettina Baumgartner (FDP) und Peter von Känel vom Planungsbüro «Suter, von Känel, Wild», das die Revision des Egger Richtplanes und der Nutzungsplanung der Gemeinde begleitet und leitet. Die Richt- und Nutzungsplanung wird zwar koordiniert vorbereitet, wegen der Komplexität der beiden Projekte hat der Gemeinderat Anfang Jahr aber beschlossen, zwei separate Vorlagen daraus zu machen. Sie werden der Bevölkerung gestaffelt zur Abstimmung vorgelegt. Das Ziel ist, dass der revidierte Richtplan Ende 2021, Anfang 2022 in Kraft treten kann – die revidierte Nutzungsplanung ein Jahr später.
Übergeordnetes Recht
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