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Corona-Risikobeurteilung des Kantons Zürich bleibt geheim

Welche Massnahmen gegen das Coronavirus gelten im Kanton Zürich? Die Kriterien für diese Frage will der Kanton trotz Transparenzgebot noch nicht herausrücken.

Veröffentlicht am: 20.09.2020 – 16.38 Uhr

Maskenpflicht in den Läden, Registrierungspflicht in den Restaurants, nur noch 100 Personen in den Clubs: Im Kanton Zürich gelten seit einigen Wochen strenge Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. Die Zürcher Regierung hatte die Massnahmen angeordnet, nachdem die Fallzahlen wieder deutlich angestiegen waren.

Der Kanton Zürich beurteilt die Lage mit einer Entscheidhilfe, einer sogenannten Beurteilungsmatrix. Diese Zeitung wollte wissen, welche Kriterien darin festgeschrieben sind. Transparenz will die Zürcher Regierung in dieser Frage nicht schaffen. Sie lehnt ein Gesuch um Akteneinsicht trotz geltendem Öffentlichkeitsprinzip ab.

Die Staatskanzlei legt in ihrer ablehnenden Antwort nur die groben Züge offen: Beurteilt würden die Höhe der Fallzahlen, die Entwicklung der Fallzahlen, die Auslastung der Spitäler, die Leistungsfähigkeit des Contact-Tracing und die Anzahl lokaler Ausbrüche. Mit der Beurteilungsmatrix liege nicht nur eine Entscheidhilfe für die Anordnung von Massnahmen vor, sondern sie diene auch der Erteilung von Bewilligungen namentlich für Grossveranstaltungen, die der Bund ab dem 1. Oktober wieder erlauben will.

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