Die Sozialausgaben sind einer der grössten Brocken, die die Rechnung vieler Gemeinde belasten. Und einer, der schon manch eine Jahresrechnung ins Negative gezogen hat. Besonders ins Gewicht fallen oftmals die Beiträge an die Zusatzleistungen, welche die Sozialämter an einkommensschwache AHV- und IV-Rentner auszahlen müssen.
Kanton und Gemeinden teilen sich diese Kosten. Aktuell übernehmen beide Parteien je rund die Hälfte davon. Mit dem neuen Zusatzleistungsgesetz, über das die Zürcher Stimmberechtigten am 27. September entscheiden, würde einen neuer Verteilschlüssel geschaffen. Die Gemeinden würden künftig nur noch knapp 30 Prozent, der Kanton jedoch 70 Prozent übernehmen (siehe Box).
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