Zum Behördenungetüm «Teilrevision kommunale Richt- und Nutzungsplanung der Gemeinde Dürnten» gesellen sich Paragraphen und Absätze aus dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich. Ein Zusatz, der das Ganze weder markant verständlicher noch attraktiver machten.
Nichtsdestotrotz sind solche Anpassungen in den Schweizer Gemeinden relevant und sie werden wohl auch künftig immer wieder Thema. Obwohl ein 73-seitiger erläuternder Bericht im ersten Moment abschrecken dürfte, kann die Teilrevision der Nutzungsplanung für den einzelnen Dürntner plötzlich konkret und fassbar werden, wenn es um das eigene Quartier geht.
Kantonale Mehrwertabgabe
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