Beschwerde wegen Zürcher Maskenpflicht am Bundesgericht
Beschwerdeführer sind vor dem Zürcher Verwaltungsgericht abgeblitzt. Sie wollten die Maskenpflicht im Kanton Zürich auszusetzen lassen. Nun ziehen sie vor Bundesgericht.

Seit vergangenem Donnerstag gilt die Maskenpflicht in Ladenlokalen im Kanton Zürich. Nur einen Tag später reichten 13 Personen eine Beschwerde bei Zürcher Verwaltungsgericht ein. Das Ziel: Die Maskenpflicht wieder abschaffen, dies meldete die «NZZ» am Dienstag.
Die Beschwerdeführer hatten die Maskenpflicht als unverhältnismässig angefochten. Zudem sollte die Maskenpflicht ausgesetzt werden, bis ein Urteil gefällt sei.
Darauf trat das Verwaltungsgericht aber nicht ein. Darum zogen die Beschwerdeführer den Zwischenentscheid an das Bundesgericht weiter. Das Bundesgericht bestätigte auf Anfrage ein entsprechende Meldung der «NZZ» vom Dienstag. Beim Verwaltungsgericht ist jetzt noch das eigentliche Verfahren über die Aufhebung der Maskenpflicht hängig, wie das Verwaltungsgericht bestätigt. Seit Donnerstag gilt in Zürich eine Maskenpflicht für alle Läden in Innenräumen.
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