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Fans müssen unter anderem Gesichtsmasken tragen und auf personalisierten Stühlen sitzen, damit ein Contact-Tracing möglich ist. Foto: Keystone

Über 20’000 Leute sollen ins Stadion

Ab dem 1. Oktober will der Bund Eishockeystadien zur Hälfte und Fussballstadien zu zwei Dritteln füllen. Die Kantone dürften zustimmen. Für kleine Sportclubs bleibt die Situation schwierig.

Fans müssen unter anderem Gesichtsmasken tragen und auf personalisierten Stühlen sitzen, damit ein Contact-Tracing möglich ist. Foto: Keystone

Veröffentlicht am: 25.08.2020 – 09.28 Uhr

Der Fahrplan steht. Die Zeit drängt. Bis zum Mittwochmittag gibt Gesundheitsminister Alain Berset den Kantonsregierungen Zeit, sich zu seiner neusten Corona-Verordnung zu äussern. Sie regelt, wie Grossveranstaltungen trotz Corona ab dem 1. Oktober wieder möglich werden. Am 2. September will der Bundesrat die Verordnung verabschieden.

Offenbar will Berset mit seinem Verordnungsentwurf weit gehen: Er hält darin unter anderem fest, wie viele Personen in Säle und Stadien dürfen, und schreibt vor, dass es nur Sitz- und keine Stehplätze geben darf. Konkret sollen bei Innenveranstaltungen maximal die Hälfte aller verfügbaren Sitzplätze besetzt sein dürfen. Bei Aussenveranstaltungen ist der Bund kulanter: Fussballclubs dürfen zwei Drittel ihrer Sitzplätze verkaufen.

Gemäss dieser Richtgrösse dürfte zum Beispiel der FC Basel im St.-Jakob-Park, dem grössten Fussballstadion der Schweiz, rund 25’000 Sitzplätze für Zuschauer freigeben. Allerdings müssen die Zuschauer in räumlich getrennten Sektoren sitzen. Pro Sektor sind wiederum maximal 1000 Personen zugelassen. Dazu gibt es eine Registrierungspflicht, um das Contact-Tracing sicherzustellen. Zudem dürfte es für Innen- und Aussenveranstaltungen eine Maskentragpflicht geben.

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