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Freispruch für Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, hier am Lunchtalk der ZO-Medien und Tele Top. PD

Obergericht bestätigt Freispruch für Maurmer Dignitas-Gründer

Das Zürcher Obergericht hat Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli vom Vorwurf der Beihilfe zum Suizid freigesprochen. Der Grund liegt in einem folgenschweren Fehler, welcher der Staatsanwaltschaft in dem für sie wichtigen Fall unterlief.

Freispruch für Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, hier am Lunchtalk der ZO-Medien und Tele Top. PD

Veröffentlicht am: 20.08.2020 – 16.00 Uhr

Am 1. Juni 2018 hat das Bezirksgericht Uster den mittlerweile 87-jährigen Juristen und Gründer der in Maur ansässigen Sterbehilfeorganisation Dignitas, Ludwig A. Minelli, vollumfänglich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte ihm mehrfache Beihilfe zum Suizid sowie Wucher zur Last.

Der zuständige Staatsanwalt sprach von einem «Musterprozess» und zog ihn ans Obergericht weiter. Dieses hat den Freispruch für Minelli nun nach einem schriftlich durchgeführten Verfahren kürzlich bestätigt – und zwar ohne sich mit den Vorwürfen überhaupt auseinanderzusetzen.

Dem internen Kurier statt der Post übergeben

Die Staatsanwaltschaft verpasste nämlich eine Frist: Bis zum 15. Juni hätte sie die Begründung ihrer Berufung beim Obergericht einreichen müssen. Das Datum des Poststempels hätte genügt. Das Sekretariat der Staatsanwaltschaft hat das Dokument jedoch dem internen Kurier statt der Post übergeben, wie es in dem am Donnerstag publizierten Entscheid des Obergerichts heisst.

Am 17. Juni hat das Obergericht das Dokument erhalten – zu spät. Die nach dem Ende der Frist eingereichte Begründung muss gemäss den Ausführungen des Obergerichts als Rückzug der Berufung gewertet werden. Dadurch wird das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig.

Der Staatsanwaltschaft verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Unmittelbar, nachdem der Fehler bemerkt worden war, habe man alle juristischen Hebel in Bewegung gesetzt, um die Berufung doch noch begründen zu können, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Das gelang aber nicht. Bedauerlicherweise sei das Obergericht in seinem Urteil nicht den Argumenten der Staatsanwaltschaft gefolgt, schrieb diese.

Staatsanwaltschaft steht zu Fehler

Das Urteil ist dabei aus Sicht der Staatsanwaltschaft vom Obergericht sehr «sorgfältig und stringent» begründet. Einen Weiterzug ans Bundesgericht hielt sie deshalb für aussichtslos.

Die verpasste Frist sei für die Staatsanwaltschaft sehr ärgerlich, teilte sie mit. Letztlich müsse man sich das aber selbst zuschreiben. «Es bleibt uns nichts anderes übrig, als zu diesem Versäumnis zu stehen», schrieb die Staatsanwaltschaft.


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