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Gegen Bundesanwalt Michael Lauber sind Strafanzeigen hängig. (Foto: Keystone)

Immunität des Bundesanwalts am Wanken

Die Rechtskommission des Ständerats will die Immunität des zurücktretenden Bundesanwalts Michael Lauber aufheben. Folgt ihr am 24. August die Immunitätskommission des Nationalrats, ist der Weg frei für eine Strafverfolgung.

Gegen Bundesanwalt Michael Lauber sind Strafanzeigen hängig. (Foto: Keystone)

Veröffentlicht am: 11.08.2020 – 17.24 Uhr

Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, hatte Anfang August ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino eröffnet. Dabei geht es um Treffen mit   Lauber . Der Vorwurf lautet unter anderem auf Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Verfahren richtet sich auch gegen den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.

Keller verlangte auch die Aufhebung von Laubers Immunität. Gegen den Bundesanwalt sind Strafanzeigen hängig. Dabei geht es unter anderem um den Vorwurf der Begünstigung in Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino.

Mit dem Ja der Ständeratskommission zur Aufhebung der Immunität ist ein Strafverfahren gegen   Lauber   wahrscheinlicher geworden. Stimmt die Immunitätskommission des Nationalrats im zwei Wochen dem Entscheid zu, so sind die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt, ein Verfahren durchzuführen.

Gericht sieht schwere Amtspflichtverletzung

Lauber   ist noch bis Ende August offiziell im Amt. Danach bezieht er fünf Monate Ferien, bevor er Ende Januar 2021 definitiv aus dem Amt ausscheidet. Nach monatelanger Kritik hatte der angeschlagene Bundesanwalt im Juli seinen Rücktritt angeboten.

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Der umstrittene Bundesanwalt kündigt – und will ab September für fünf Monate in die Ferien. Beitrag in Merkliste speichern Das Fass zum Überlaufen brachte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass   Lauber   mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hatte. Besonders schwer wog in den Augen des Gerichts eine Erinnerungslücke bei einem Treffen mit Fifa-Präsident Infantino.   Lauber   habe über dieses Treffen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt. Das sei eine schwere Amtspflichtverletzung.

Zu seinem offiziellen Rücktrittszeitpunkt wird   Lauber   über neun Jahre im Amt gewesen sein. Er war 2011 als erster Bundesanwalt von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt worden. Die Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin kommt wohl frühestens für die Wintersession infrage.


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