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Jetzt ist Schluss: Michael Laubers Karriere an der Spitze der Bundesanwaltschaft endet nach achteinhalb Jahren. Keystone

Michael Lauber tritt zurück

«Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück. Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt …», schreibt Bundesanwalt Lauber heute Mittag in einer persönlichen Erklärung.

Jetzt ist Schluss: Michael Laubers Karriere an der Spitze der Bundesanwaltschaft endet nach achteinhalb Jahren. Keystone

Veröffentlicht am: 24.07.2020 – 11.58 Uhr

Bundesanwalt Michael Lauber hat der zuständigen Gerichtskommission seinen Rücktritt angeboten. Faktisch kommt sein Angebot einem Rücktritt gleich.

In einer «persönlichen Erklärung» wendet sich Lauber heute an die Öffentlichkeit. Dabei nimmt er Bezug auf eine Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, im Zusammenhang mit dem dritten Fifa-Treffen nicht die Wahrheit gesagt zu haben: «Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück. Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.»

«Im Interesse der Institutionen»

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute zwar bekannt gegeben, dass eine Sanktion gegen Lauber reduziert wird. Gleichzeitig aber schrieb das Gericht: «Das BVGer stellt (…) fest, dass der Bundesanwalt bei seiner Befragung vom 12. November 2018 gegenüber der AB-BA vorsätzlich die Unwahrheit sagte und das dritte Treffen mit Fifa-Präsident Infantino bewusst verschwieg. Es bestätigt somit die schwere Verletzung seiner Amts- und Treuepflicht in diesem Punkt.»

«Endlich. Zumindest bietet nun der Bundesanwalt den Rücktritt an», schreibt Grünen-Präsident Blathasar Glättli auf Twitter. Lauber schrieb, dass er das Rücktritts-Angebot «im Interesse der Institutionen» mache. «Mit dieser Begründung wäre ein Rücktritt schon länger das Richtige gewesen», so Glättli weiter.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte heute überdies die Vorwürfe der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft gegen Michael Lauber teilweise, sprach sich aber für eine Lohnkürzung in geringerem Ausmass aus.

Das Gericht stellte laut einer Mitteilung fest, dass Lauber mehrere Amtspflichtverletzungen begangen hat. Die Amtspflichtverletzungen und deren Schwere rechtfertigen laut Gericht den Entscheid der Aufsichtsbehörde für die Lohnreduktion als schwerstmögliche Art einer Disziplinarsanktion.

Urteil ist anfechtbar

Bei der Lohnkürzung gelte es indes zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsbehörde auch unbegründete Vorwürfe gegen Lauber vorgebracht habe, hielt das Gericht fest. Es hat eine Kürzung von fünf Prozent statt der von der Aufsichtsbehörde verfügten acht Prozent eines Jahresgehalts angeordnet.

Gegen diese Verfügung der Aufsichtsbehörde hatte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Auch der jüngste Gerichtsentscheid ist nicht endgültig; er kann vor Bundesgericht angefochten werden.

Er respektiere das Urteil, heisst es jetzt in der «persönlichen Erklärung», die Lauber veröffentlichte. (SDA /cpm/aru)

Das ist bisher geschehen

Bundesanwalt Michael Lauber wurde im Herbst 2019 vom Parlament im Amt bestätigt. Die Wiederwahl war jedoch heftig umstritten. Grund dafür waren nicht dokumentierte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zu einem Zeitpunkt, in dem die Bundesanwaltschaft verschiedene Verfahren gegen den Weltfussballverband führte.

Im Mai dieses Jahres eröffnete die Gerichtskommission von National- und Ständerat schliesslich ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundesanwalt.

Kommt Amtsenthebungsverfahren zuvor

Ein von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) durchgeführtes Disziplinarverfahren war zu einem vernichtenden Urteil gekommen. In einem Bericht warf sie Lauber vor, er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert.

Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig, und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen. Gegen die von der AB-BA ausgesprochene Lohnkürzung hat  Lauber  Beschwerde erhoben.

Lauber dachte lange nicht daran, aufzugeben. Mit dem am Freitag angekündigten Rücktritt kommt Lauber dem Amtsenthebungsverfahren zuvor.


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