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Wer keine Schutzmaske trägt, darf ab Montag nicht mehr mitfahren: Jetzt kommt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Foto: Keystone

Was Sie zur Maskenpflicht ab Montag wissen müssen

Was ändert sich ab Montag für Pendler im öffentlichen Verkehr? Wir beantworten die zwölf wichtigsten Fragen zur neusten Entscheid des Bundesrates.

Wer keine Schutzmaske trägt, darf ab Montag nicht mehr mitfahren: Jetzt kommt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Foto: Keystone

Veröffentlicht am: 01.07.2020 – 18.00 Uhr

Bundesrat Alain Berset hat bekannt gegeben, dass ab Montag im öffentlichen Verkehr in der ganzen Schweiz eine Maskenpflicht gilt. Dies weil beim neuartigen Coronavirus ein erhebliches Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Darum wird es zum Problem, wenn die Busse, Trams und Züge immer voller werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat dazu auf seiner Webseite Fragen und Antworten aufgeschalten. Die wichtigsten davon werden hier wiedergegeben.

1. Wo überall gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt im gesamten öffentlichen Verkehr, also in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.

2. Gibt es für kleine Kinder und andere Personen Ausnahmen?

Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.

3. Muss ich auch eine Maske tragen, wenn der Zug oder Bus halb leer ist?

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Man weiss nicht im Voraus, wie viele Personen zusteigen werden. Angesichts des Berufsverkehrs sowie des Freizeitverkehrs in der Ferienzeit ist grundsätzlich mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen.

4. Welche Masken werden empfohlen? Kann ich auch eine selbstgenähte brauchen?

Im öffentlichen Verkehr können Sie Hygienemasken (chirurgische Maske, OP-Maske) oder industriell gefertigte Textilmasken tragen. Für Hygienemasken und industriell gefertigte Textilmasken gibt es Normen und Standards. Textilmasken können Sie gemäss Angaben des Herstellers mehrmals waschen. Selbstgenähte Masken sind nicht empfohlen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken, sonst ist sie wirkungslos.

5. Wenn ich keine Maske habe: Kann ich auch den Schal über Gesicht und Nase ziehen, oder sonst ein Tuch?

Nein, mit einem Schal oder Tuch wird die Maskenpflicht nicht erfüllt. Ein Schal schützt nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung. Es soll eine Hygienemaske oder eine industriell gefertigte Textilmaske getragen werden.

6. Wie entsorge ich eine gebrauchte Maske korrekt?

Wenn Sie die Maske abziehen, fassen Sie möglichst nur die Schlaufen hinter den Ohren an und entfernen Sie die Maske so von Mund und Nase. Werfen Sie sie direkt in den Abfall. Fassen Sie Masken, die Sie irgendwo finden, nicht mit blossen Händen an. Waschen oder desinfizieren Sie sich die Hände, bevor und nachdem Sie gebrauchte Masken berührt haben.

7. Wo kann ich meine Maske verstauen, wenn ich aus einem öffentlichen Verkehrsmittel aussteige und sie später wiederverwenden möchte?

Einwegmasken sollten nicht wiederverwendet werden. Textilmasken sollten in einer Papiertüte oder einem Umschlag aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht mit der Aussenseite und die Maske nicht mit den Kleidern oder anderen Gegenständen (Handy usw.) in Berührung kommt.

8. Kann man Textilmasken zweimal hintereinander brauchen?

Ja, dabei sollte eine Textilmaske maximal für einen Tag, z. B. morgens und abends im Pendelverkehr getragen und danach gewaschen werden.

9. Warum wird nicht eine Kontaktliste geführt, statt für alle eine Maskenpflicht einzuführen?

Das Führen von Kontaktlisten ist im Bus oder Zug aus organisatorischen Gründen und wegen der hohen Fluktuation weder möglich noch sinnvoll.

10. Wer kontrolliert, ob die Fahrgäste eine Maske tragen?

Die Kontrolle und der Vollzug erfolgen durch das Zugpersonal und die Bahnpolizei bzw. Sicherheitsdienste.

11. Und wenn ich mich weigere, eine Maske zu tragen?

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Widersetzt sich eine Person den Aufforderungen der Sicherheitsleute und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsam eine Busse bekommen (via normales Bussenverfahren, keine Ordnungsbusse).

12. Warum gibt es nicht überall im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln sind viele Menschen über längere Zeit nahe beieinander, was das Risiko einer Ausbreitung erhöht. Zudem lassen sich die Kontaktdaten der anwesenden Personen nicht erfassen, was ein Contact Tracing verunmöglicht, wenn eine Person an COVID-19 erkrankt.


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